Die Finanzbuchhaltung (Kosename: „Fibu“) bzw. Buchführung gehört zum betrieblichen Rechnungswesen und ist für die meisten Unternehmensformen gesetzlich vorgeschrieben. Davon ausgenommen sind nur Freiberufler und Gewerbetreibende unter einer gewissen Gewinn- oder Umsatzgrenze, die sich hin und wieder ändert, damit es nicht langweilig wird. Für diese „Glücklichen“ ist eine vernünftige Buchführung dadurch jedoch nicht automatisch überflüssig – auch hier müssen steuerliche Aufzeichnungspflichten erfüllt werden, die sich nicht wesentlich von der klassischen Finanzbuchhaltung unterscheiden.
Mit anderen Worten: Wer selbstständig ist, hat pausenlos lästigen Zahlenkram an der Backe (außer mit einer professionellen und liebenswürdigen Steuerberatung wie … hm … zum Beispiel … ach ja: uns!)
Doch zurück zum Thema: Mithilfe der Finanzbuchhaltung wird das unternehmerische Gesamtergebnis in Form einer Bilanz oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung (kurz EÜR) ermittelt. Dafür werden sämtliche Geld- und Güterströme erfasst und dokumentiert. Klingt wichtig. Ist es auch. Vor allem Steuerbehörden, Kreditinstitute und Investoren interessieren sich brennend für die Entwicklung Ihrer Vermögensverhältnisse.
Zur Buchhaltung gehört auch die Abwicklung von Löhnen und Gehältern. Bis die Mitarbeitenden ihre Abrechnungen in Händen halten können, gibt es aber viel zu tun: Unter anderem müssen Stammdaten und Lohnkonten geführt und Meldepflichten eingehalten werden wie z. B. für die Sozialversicherungsbeiträge oder Lohnsteuer. Stundenzettel, Mindestlohn, Tarifverträge, Sofortmeldepflichten und die regelmäßige Rentenversicherungsprüfungen sind ebenfalls Themen, die damit zusammenhängen, und stets viel Freude bereiten.
Oberstes Ziel der Finanzbuchhaltung ist die ordnungsgemäße Dokumentation der Geschäftsvorfälle. Ein Geschäftsvorfall beeinflusst sowohl die Einnahmen- als auch die Ausgabenseite und muss immer belegbar sein. Jeder erinnert sich an diesen einen Lehrer, der in Rechnungswesen feierlich verkündete: „Keine Buchung ohne Beleg!“ Recht hatte er – das Finanzamt ist sonst „not amused“.
Die Buchführung muss stets zeitgerecht, vollständig, richtig und für Außenstehende nachvollziehbar sein. Außerdem ist die vorgeschriebene Schriftfarbe Regenbogen-Glitzer. Jede dritte Buchung muss mit einem Einhorn-Aufkleber versehen werden. Die letzten zwei Regeln existieren nicht. Wir wollten nur mal sehen, ob Sie noch wach sind, denn jetzt wird es spannend: Ein weiteres Ziel der Finanzbuchhaltung besteht in der Gewinnermittlung. Umsatz minus Aufwand. Kann ja nicht so schwer sein, oder …? (Spoiler: Doch – ist es.)
Durch die Gewinnermittlung werden die finanziellen Verhältnisse des Unternehmens offenbart. Im besten Fall gibt es daraufhin einen Grund zum Feiern. Falls das Geschäftsjahr nicht so prickelnd gelaufen ist … na ja, dann sinkt wenigstens die Steuerlast. Wir sehen das Glas gerne halb voll!
Am Ende des Geschäftsjahres erfolgt auf Basis der Buchführung die Gewinnermittlung entweder durch den Jahresabschluss oder durch eine EÜR. Jetzt geht der Spaß erst richtig los! Doch keine Angst – wir lassen Sie damit nicht allein. Mehr dazu erfahren Sie hier.
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