Düsseldorfs Finanzamtskorrespondenz für Individualisten

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„Finanzamtisch“?
Finanzamtskorrespondenz - duhepo Steuerberater in Düsseldorf

Finanzamtskorrespondenz

Wo kann man heutzutage noch so wunderbare und akkurate Nominal-Konstruktionen genießen, wenn nicht bei Mitteilungen des Finanzamtes?

„Der Bescheid ist endgültig – hinsichtlich der Berücksichtigung von Beiträgen zu Versicherungen gegen Arbeitslosigkeit im Rahmen eines negativen Progressionsvorbehalts.“
Was für ein schöner Satz!

„Der Bescheid ist nach § 165 Abs, 1 Satz 2 A0 teilweise vorläufig.“
Einer der aufgeführten Punkte ist also gesetzlich noch ungeklärt. Ist eindeutig, oder?

„Der Vorläufigkeitsvermerk erfasst sowohl die Frage, ob die angeführten gesetzlichen Vorschriften mit höherrangigem Recht vereinbar sind, als auch den Fall, dass das Bundesverfassungsgericht oder der Bundesfinanzhof die streitige verfassungsrechtliche Frage durch die verfassungskonforme Auslegung der angeführten gesetzlichen Vorschriften entscheidet.“
Poetisch und auf den Punkt gebracht!

Sie teilen unsere Begeisterung für „Finanzamtisch“ nicht? Macht nichts – wir bieten uns gerne als Dolmetscher und Vermittler an, damit Sie sich nicht den Kopf über kryptische Formulierungen zerbrechen müssen. Wir nehmen Ihnen die Korrespondenz ab und kümmern uns um:

Das Finanzamt bekommt von uns selbstverständlich ebenfalls äußerst präzise Antworten. Die Mitarbeitenden dort sollen schließlich auch ihren Spaß haben …

Und sollte es trotz der formgewandten Korrespondenz mal Streit geben, bei dem das Finanzamt nicht einlenkt, reichen wir auch gerne Klage ein und vertreten Sie vor dem Finanzgericht.

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