Wo kann man heutzutage noch so wunderbare und akkurate Nominal-Konstruktionen genießen, wenn nicht bei Mitteilungen des Finanzamtes?
„Der Bescheid ist endgültig – hinsichtlich der Berücksichtigung von Beiträgen zu Versicherungen gegen Arbeitslosigkeit im Rahmen eines negativen Progressionsvorbehalts.“
Was für ein schöner Satz!
„Der Bescheid ist nach § 165 Abs, 1 Satz 2 A0 teilweise vorläufig.“
Einer der aufgeführten Punkte ist also gesetzlich noch ungeklärt. Ist eindeutig, oder?
„Der Vorläufigkeitsvermerk erfasst sowohl die Frage, ob die angeführten gesetzlichen Vorschriften mit höherrangigem Recht vereinbar sind, als auch den Fall, dass das Bundesverfassungsgericht oder der Bundesfinanzhof die streitige verfassungsrechtliche Frage durch die verfassungskonforme Auslegung der angeführten gesetzlichen Vorschriften entscheidet.“
Poetisch und auf den Punkt gebracht!
Das Finanzamt bekommt von uns selbstverständlich ebenfalls äußerst präzise Antworten. Die Mitarbeitenden dort sollen schließlich auch ihren Spaß haben …
Und sollte es trotz der formgewandten Korrespondenz mal Streit geben, bei dem das Finanzamt nicht einlenkt, reichen wir auch gerne Klage ein und vertreten Sie vor dem Finanzgericht.
duhepo Steuerberater in Düsseldorf – wir retten Sie vor der Steuerapokalypse und sorgen für ein Happy End in Ihrer Bilanz!